Disclaimer

Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot


Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SBS Familien – Verwaltungs AG an die Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der SBS Familien – Verwaltungs AG zur Veröffentlichung von Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit ihrem Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.

Wichtige rechtliche Hinweise:

Die SBS Familien – Verwaltungs AG, Pforzheim, (die „Bieterin“) hat am 03. Juli 2018 veröffentlicht, dass sie am 27.06.2018 durch den Erwerb von 1.307.436 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,60 je Aktie die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Sinner Aktiengesellschaft mit Sitz in Karlsruhe erlangt hat und nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot an die Aktionäre der Sinner Aktiengesellschaft („Sinner-Aktionäre“) zum Erwerb sämtlicher von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sinner Aktiengesellschaft („Sinner-Aktien“) abgeben wird (das „Pflichtangebot“). Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Angebot zur Ermöglichung eines Widerrufs der Zulassung sämtlicher Sinner-Aktien zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Börsengesetz (das „Delisting-Erwerbsangebot“) zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und das Delisting – Erwerbsangebot (gemeinsam nachfolgend auch „Angebot“) wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des WpÜG, unterbreitet.

Die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots unterscheiden sich maßgeblich von den vergleichbaren US-amerikanischen Vorschriften. Für Sinner-Aktionäre, deren Wohnort, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ist (die „US-Aktionäre“), kann die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen nach US-amerikanischem Wertpapierrecht schwierig sein, da sowohl die Sinner Aktiengesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. US-Aktionäre sind ggf. nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, oder deren Organmitglieder, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen der Verletzung von US-amerikanischem Wertpapierrecht zu verklagen. Darüber hinaus kann die Vollstreckung von Urteilen eines US-amerikanischen Gerichts gegen Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Bei einem Wohnsitz von Sinner-Aktionären außerhalb Deutschlands können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich der Wohnsitz befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Sinner Aktiengesellschaft in Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland haben. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im eigenen Wohnsitzland aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des eigenen Wohnsitzlandes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Durchführung des Angebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von der Bieterin und den mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 und 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Angebots und/oder der das Angebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann gesetzlichen Beschränkungen einer anderen Rechtsordnung unterliegen. Ungeachtet der Tatsache, dass auf die Angebotsunterlage auf Grund der gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet weltweit zugegriffen werden kann, dürfen die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage sowie sonstiger mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen und Informationen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums durch Dritte nicht gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Hinweise, Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der WpÜG-Angebotsverordnung und sonstiger im Zusammenhang mit dem Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Die Bieterin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der bereitgestellten Informationen und Dokumente, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein Angebot zum Erwerb der Sinner-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage und richtet sich ausschließlich nach deren Bestimmungen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Hinweise, Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die Sinner-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Sinner-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Pflichtangebots, soweit rechtlich, zulässig vor. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Bekanntmachungen oder Informationen auf dieser Internetseite oder in über diese Internetseite abrufbaren Dokumenten könnten in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Wörter wie “erwarten”, “glauben”, “schätzen”, “beabsichtigen”, “anstreben”, “planen”, “davon ausgehen”, “möglicherweise” oder ähnliche, auch verneinende, Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Bieterin, die Sinner Aktiengesellschaft oder Sinner-Aktionäre, zum Ausdruck. Sie beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen und unterliegen, auch aufgrund von Veränderungen der sie betreffenden Rahmenbedingungen, Risiken und Ungewissheiten. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen, und die Entwicklungen liegen gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ereignisse oder deren Folgen erheblich von den Erwartungen abweichen können.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Veröffentlichung gemäß § 10 in Verbindung mit §§ 29, 35, 39 WpÜG betreffend der Erlangung der Kontrolle über die Sinner Aktiengesellschaft und der Abgabe des Angebots. Diese Website wird auch die Angebotsunterlage sowie weitere Veröffentlichungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot enthalten, sobald die Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet worden ist.

Mit Drücken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie den Disclaimer gelesen haben.

Ich bestätige          Ich bestätige nicht

Sollten sie Rückfragen haben, wenden sie sich bitte telefonisch unter +49 7231 4241395 an Dorothee Leicht oder schriftlich per eMail an info@sbs-familien-verwaltungs-ag.de